Hurra! Wir fahren nach Köln..

Posted by jasoberbayern on 2017/04/21

Antifaschist*innen aus dem Raum Rosenheim sollten durch Meldeauflage daran gehindert werden, zu den morgigen Prostesten gegen den Bundesparteitag der AfD zu reisen. Das Verwaltungsgericht München hat zur Erleichterung der Betroffenen diese in einem Eilentscheid erstinstanzlich heute für unwirksam erklärt.

Ausgangspunkt der verhängten Auflagen waren Personalienfeststellungen, die am Rande eines Blockadetrainings vor knapp drei Wochen vorgenommen wurden. Geübt wurden gewaltfreie Möglichkeiten Blockadaktionen durchzuführen. Ergänzend wurden die Teilnehmenden von der Roten Hilfe über Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Versammlungen belehrt.

Am Mittwoch wurden gegen mindestens 16 Personen, darunter auch Passant*innen und weitere, die mit dem Training nichts zu tun hatten, Meldeauflagen verhängt. Deren Rechtswidrigkeit stellte das Verwaltungsgericht München in einem Eilentscheid am Freitag fest. Neben dem noch ausstehenden Hauptsacheverfahren bereiten die Betroffenen nun eine Klage vor, um auch den Polizeieinsatz gegen das Blockadetraining als solches überprüfen zu lassen.

Statement der infogruppe rosenheim

»Es ist bedauerlich, dass verbriefte Grundrechte auf Versammlungs- und Bewegungsfreiheit im südlichen Oberbayern vor Gericht erstritten werden müssen. Wir werden diese nun nutzen, anlässlich des *AfD-Parteitags* gegen den Rechtsruck in der Gesellschaft zu protestieren.

Unser Blick richtet sich jetzt bereits auch auf den *G20-Gipfel* in Hamburg: neben der inhaltlichen Vorbereitung, die gestern begonnen hat, bereiten wir auch ein weiteres, öffentliches Blockadetraining vor. Dies geschieht auch, um Öffentlichkeit und Behörden in Rosenheim daran zu gewöhnen, dass es zivilen Ungehorsam jenseits obrigkeitsstaatlicher Anweisungen gibt.

Wir möchten uns bei der *Roten Hilfe* bedanken, die uns dieses entschlossene Vorgehen in der Kürze der Zeit ermöglicht hat.«

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